Die Bezeichnung „Nazi-Schlampe“ in Bezug auf Alice Weidel wurde in einem berühmten Gerichtsurteil 2017 als zulässige Satire anerkannt. Die Diskussion entstand, nachdem der Moderator Christian Ehring diese Bezeichnung in der NDR-Sendung „Extra 3“ verwendet hatte. Er reagierte damit auf eine Rede Weidels, in der sie die „politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte“ werfen wollte. Das Landgericht Hamburg entschied, dass diese Äußerung im satirischen Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Weidel stehe als Spitzenkandidatin der AfD im öffentlichen Blickpunkt und müsse überspitzte Kritik aushalten, auch wenn Begriffe wie „Schlampe“ und „Nazi“ als grobe Übertreibungen verstanden werden
Das Gericht stellte klar, dass der Begriff „Schlampe“ in diesem Zusammenhang keine sexuelle Bedeutung habe, sondern nur gewählt wurde, weil Weidel eine Frau ist. Wichtig war der satirische und überzeichnete Charakter der Aussage, der den Zuschauer nicht glauben lässt, Weidel sei tatsächlich eine Anhängerin der Nazi-Ideologie.
Natürlich handelt es sich um Satire und nicht um eine faktische Beschreibung.
Das Weidel ein Nazi ist, ist natürlich klar (Eine Nazi-Schlampe auch – natürlich sarkastisch), aber provokante Satire wie diese zeigt die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung.
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